Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
×
25.02.2026
Entscheidungen im Verfahren
30.08.2019
Termine
08.03.2017
Eröffnungen
06.09.2016 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 26.02.2014 bis zum 31.12.2014
06.09.2016 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 26.02.2014 bis zum 31.12.2014
06.09.2016 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 26.02.2014 bis zum 31.12.2014
26.03.2014
Neueintragungen